Hier ein paar generelle aber für den Bereich wichtige Informationen zum Thema Personalplanung und der Datenschutzgrundverordnung.
- Das Erheben und Verarbeiten von personenbezogene Daten, bedarf es einer gesetzlichen Erlaubnis oder Einwilligung des Betroffenen.
- Jedes Unternehmen ist für Datenerhebung vollumfänglich verantwortlich.
- Bei Zusammenarbeit mit Subunternehmen, welche mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt werden, ist ein sogenannter Vertrag zur Auftragsverarbeitung notwendig.
Wie Du diesen für persoo abschließen kannst erfährst Du weiter unten auf dieser Seite. - Die zu erfassenden Daten müssen dem Zweck dienlich sein. Es dürfen nicht mehr Daten gesammelt werden, als zur Zweckerfüllung notwendig sind.
Bei persoo kannst Du individuell festlegen, welche Informationen Du von Deinem Personal oder deinen Bewerbern benötigst. - Das Personal muss jederzeit Einblick in die über Ihn gesammelten Daten haben und kann u.a. eine Löschung dieser verlangen.
Bei gpersoo hat des Personal ganz einfach die Möglichkeit über das Personal-Dashboard seine Daten einzusehen, zu ändern oder zu löschen. Steuerrechtlich relevante Informationen bleiben erhalten, der Rest wird gelöscht. - Der Datenverarbeiter muss eine umfassende, dem Art. 13 der DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung formulieren und Adressaten über die Datenverarbeitungsvorgänge informieren.
Bei persoo hast Du die Möglichkeit pro Bewerbungsbogen Datenschutzbestimmungen, Bedingungen/AGB und ein Impressum zu hinterlegen, welches der Bewerber bei der Anmeldung akzeptieren muss und in der DoubleOptIn Mail mitgesendet bekommt. - Nach Zweckerfüllung müssen die Daten gelöscht werden
Bei persoo hast Du die Möglichkeit Personaldaten vollständig zu löschen. Steuerrechtlich relevante Informationen bleiben am Event gespeichert. - Deine Daten gehören Dir. Wir bieten diverse Excel-Exporte , so hast Du jederzeit die Möglichkeit die Daten auch ausserhalb von persoo zu nutzen (Einwilligung der Gäste oder gesetzliche Erlaubnis vorausgesetzt).