DSGVO

Personalplanung und die DSGVO

Datenschutz stand schon bei der Konzeption von persoo an erster Stelle.
Alle Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Rechtsberatung und haben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit!

Du kannst für das guestoo Back-End zwischen zwei Darstellungsoptionen wählen. Die Screenshots in der Doku basieren auf dem "Klassischen Design".
Hier siehst Du die Unterschiede, damit Du dich auch im "Modernen Design" zurecht findest: » guestoo Back-End-Design

Deine Daten & die Daten Deiner Gäste in guten Händen:

  • Server in Deutschland
  • Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach DSGVO
  • Iso 27001 zertifiziertes Rechenzentrum
  • technische & organisatorische Maßnahmen

Generelles zu persoo und der DSGVO

Das solltest Du nach dem 25. Mai 2018 bei der Personalplanung beachten.

Hier ein paar generelle aber für den Bereich wichtige Informationen zum Thema Personalplanung und der Datenschutzgrundverordnung.

  • Das Erheben und Verarbeiten von personenbezogene Daten, bedarf es einer gesetzlichen Erlaubnis oder Einwilligung des Betroffenen.
  • Jedes Unternehmen ist für Datenerhebung vollumfänglich verantwortlich.
  • Bei Zusammenarbeit mit Subunternehmen, welche mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt werden, ist ein sogenannter Vertrag zur Auftragsverarbeitung notwendig.
    Wie Du diesen für persoo abschließen kannst erfährst Du weiter unten auf dieser Seite.
  • Die zu erfassenden Daten müssen dem Zweck dienlich sein. Es dürfen nicht mehr Daten gesammelt werden, als zur Zweckerfüllung notwendig sind.
    Bei persoo kannst Du individuell festlegen, welche Informationen Du von Deinem Personal oder deinen Bewerbern benötigst.
  • Das Personal muss jederzeit Einblick in die über Ihn gesammelten Daten haben und kann u.a. eine Löschung dieser verlangen.
    Bei gpersoo hat des Personal ganz einfach die Möglichkeit über das Personal-Dashboard seine Daten einzusehen, zu ändern oder zu löschen. Steuerrechtlich relevante Informationen bleiben erhalten, der Rest wird gelöscht.
  • Der Datenverarbeiter muss eine umfassende, dem Art. 13 der DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung formulieren und Adressaten über die Datenverarbeitungsvorgänge informieren.
    Bei persoo hast Du die Möglichkeit pro Bewerbungsbogen Datenschutzbestimmungen, Bedingungen/AGB und ein Impressum zu hinterlegen, welches der Bewerber bei der Anmeldung akzeptieren muss und in der DoubleOptIn Mail mitgesendet bekommt.
  • Nach Zweckerfüllung müssen die Daten gelöscht werden
    Bei persoo hast Du die Möglichkeit Personaldaten vollständig zu löschen. Steuerrechtlich relevante Informationen bleiben am Event gespeichert.
  • Deine Daten gehören Dir. Wir bieten diverse Excel-Exporte , so hast Du jederzeit die Möglichkeit die Daten auch ausserhalb von persoo zu nutzen (Einwilligung der Gäste oder gesetzliche Erlaubnis vorausgesetzt).

Auftragsdatenverarveitungsvertrag

Wie schließe ich einen neuen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 EU-DSGVO für persoo ab?

Um der DSGVO zu entsprechen ist es zwingend notwendig, dass Du einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU-DSGVO mit uns als Auftragsdatenverarbeiter abschließt. So gehts:

  1. Lade den Vertrag herunter: ADV-Vertrag (PDF)
  2. Folge den Anweisungen im Dokument
  3. Info: Der Vertrag gilt für alle unsere Tools (persoo, guestoo, jodoos, clientoo)

 

Häufige Fragen & deren Antworten zum diesem Bereich (FAQ)

  • Kann ich meinen Account wieder löschen

    Ja, Du kannst Deinen Account jederzeit vollständig löschen. Gehe dafür einfach in Dein Profil und klicke "Account löschen".

  • Kann ich die Daten auch aus persoo exportieren

    JA! Wir bieten diverse Excel-Exporte.